BMBF Richtlinie zur Förderung von deutsch-französischen Projekten zum Thema Künstliche Intelligenz

Seit 2019 arbeiten Deutschland und Frankreich auf dem Gebiet der Forschung und des digitalen Wandels und insbesondere auf dem Gebiet der Künstlichen Intelligenz auf Basis des Aachener Vertrags zusammen mit dem Ziel, die Sichtbarkeit der KI-Akteure im Hinblick auf die in beiden Ländern etablierten nationalen KI-Strategien zu erhöhen, die Entwicklung eines europäischen Ansatzes für KI zu verfolgen und die Entstehung eines gemeinsamen KI-Ökosystems zu fördern.

Die vorgesehene Finanzierung von KI-Forschungskooperationen zwischen Frankreich und Deutschland ist Bestandteil der Umsetzung der KI-Strategie der Bundesregierung und der Hightech-Strategie 2025. Durch bilaterale Kooperationsprojekte soll ein vertiefter Wissenstransfer aus der Wissenschaft in die Wirtschaft erreicht und so eine verbesserte Entwicklung innovativer Technologien in Deutschland und Europa ermöglicht werden, wovon insbesondere kleine und mittlere Unternehmen profitieren sollen. Die Antragstellung durch KMU wird deshalb ausdrücklich begrüßt.  

Die Ergebnisse dieser bilateralen Projekte sollen zur Methodenentwicklung in aktuellen Forschungsfeldern der KI beitragen, Anwendungsfelder von KI erschließen sowie die Nutzbarkeit von KI in Spitzentechnologien verbessern. Gemeinsam sollen Anstrengungen auf der Grundlage nationaler Strategien gebündelt werden, um ein Ökosystem für neue Kooperationsprojekte in Forschung und Industrie zu schaffen. Das so entstehende Netzwerk aus Akteuren aus Forschungsorganisationen, KMU und Industriepartnern soll zu einem besseren gemeinsamen Verständnis des Bedarfs auf dem Gebiet der KI führen, dazu beitragen, Ergebnisse der KI-Grundlagenforschung schneller und in stärkerem Umfang in Anwendungsfelder zu transferieren und einen nachhaltigen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Mehrwert schaffen.

 

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Die Projektkonsortien sollen vorrangig mindestens eine der im Folgenden genannten Fragestellungen bearbeiten:

  • Verteilte KI, wie z. B. verteiltes Lernen oder Edge-Computing
  • Grüne KI für geringeren Ressourcenverbrauch, z. B. Algorithmen, die weniger Energie, weniger Speicher und weniger Kommunikationsbandbreite benötigen
  • KI für Nachhaltigkeit, z. B. skalierbare KI-Methoden für eine verbesserte Anpassung an die Folgen des Klimawandels und die Minderung von Treibhausgasemissionen
  • Hybride KI, z. B. die Kombination von Methoden zur intelligenten Datenaufbereitung und maschinellem Lernen mit menschlichem Wissen
  • KI in anderen Wissenschaften, z. B. KI und numerische Simulationen, KI und Physik, KI und Chemie
  • Vertrauenswürdige KI, z. B. zertifizierbare, erklärbare oder interpretierbare Modelle und Verarbeitungspipelines und Datenschutz, z. B. mit Methoden des föderierten Lernens
  • Eingebettete KI und Edge AI, z. B. KI für Mikrocontroller oder KI für die Automatisierung

Die Forschungsarbeiten sollen außerdem vorrangig auf die folgenden Branchen bzw. Anwendungsfelder ausgerichtet sein:

  • Mobilität und Transport
  • Logistik und Dienstleistungen
  • Energie (insbesondere erneuerbare Energie)
  • Umwelt und Ressourcenschutz
  • Intelligente Industrie und Produktionstechnologien
  • Gesellschaft

Da diese Fördermaßnahme sowohl die initiale Entwicklung innovativer Technologien als auch die integrierenden Aspekte einer Technologieentwicklung von querschnitthafter Bedeutung adressiert, bei denen eine konvergente Lösung zur Nutzung der Anwendungspotenziale erforderlich ist, wird eine Förderung in zwei Förderlinien vorgesehen:


Förderlinie 1 – Forschungskooperationen:

Diese Förderlinie dient der nachhaltigen Stärkung deutsch-französischer Forschungspartnerschaften und Koopera­tionsbeziehungen. Gefördert werden bilaterale Forschungsvorhaben von mindestens zwei wissenschaftlichen Partnern, die methodenorientierte und innovative Forschungsfragestellungen im Bereich der KI breit adressieren. Dabei sollen international anerkannte Forschungspartner in Deutschland und Frankreich ihre Forschungszusammenarbeit entlang einer gemeinsamen Strategie ausrichten, die über die Laufzeit der Fördermaßnahme hinausweist und geeignet ist, die deutsch-französischen Kooperationsbeziehungen für KI zu stärken. Antragsberechtigt sind einzelne Hochschulen oder Forschungseinrichtungen oder Verbünde daraus.


Förderlinie 2 – FuE-Vorhaben:

Gefördert werden Verbünde aus Wissenschaft und Wirtschaft, die zum Ziel haben, risikoreiche industrielle Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben in bilateraler Zusammenarbeit mit Partnern aus der Französischen Republik durchzuführen, die möglichst technologieübergreifend und anwendungsbezogen sind und zu einer innovativen Anwendung von KI-Methoden in der Praxis führen. Die Projektergebnisse sollen zur Entwicklung innovativer industrieller Produkte, Prozesse und/oder technischer Dienstleistungen beitragen. Die Förderung der Verbundprojekte soll den Wissens- und Technologietransfer zwischen Wissenschaft und Wirtschaft stärken und Spitzenforschung der beteiligten Partner in beiden Ländern fördern. Antragsberechtigt sind Verbünde aus Hochschulen oder Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft.

Die beantragte Förderung der deutschen und französischen Partner darf für Projekte der Förderlinie 1 insgesamt maximal 2 400 000 Euro und für Projekte der Förderlinie 2 insgesamt maximal 800 000 Euro betragen. Die Förderdauer für die Einzel- oder Verbundvorhaben der Förderlinien 1 und 2 darf bis zu vier Jahre betragen.

Eine Projektskizze muss dem nationalen Projektträger in der ersten Verfahrensstufe bis spätestens 22. September 2022 vorgelegt werden. Die deutschen ­Skizzeneinreicher reichen die Skizze beim DLR-Projektträger über das elektronische Antragssystem „easy-Online“11 ein.


Ausführliche Informationen finden Sie in der Bekanntmachung des BMBF.

Autor / Autorin

  • Leiterin des Fachbereichs HR & Education des Branchen-Netzwerks Silicon Saxony e.V.; Netzwerk- und Öffentlichkeitsarbeit im PAL-Projekt

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